Praxis für Verhaltenstherapie und Supervision
Kosten
der Psychotherapie
Grundsätzlich ist die Psychotherapie im Rahmen des Kassensärztlichen Versorgungssystem kostenfrei.
Zu Beginn und in jedem weiteren Quartal ist die Versicherungskarte der Krankenkasse vorzulegen. Eine Überweisung des Hausarztes oder Psychiaters ist nicht erforderlich!
Vorgespräche vor dem Beginn einer Psychotherapie im Sinne der Sprechstunde und probatorischen Sitzungen werden von der Krankenkasse bezahlt.
Sowohl gesetzliche Krankenversicherung als auch Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine, von der Therapeutin vorher zu beantragende Verhaltenstherapie, soweit eine Indikation vorliegt.
Wurde in den letzten 2 Jahren schon einmal eine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen, muss die Beantragung grundsätzlich über das Gutachterverfahren erfolgen.
Vereinbarte, aber nicht wahrgenommene Termine, die nicht innerhalb 48 Stunden vorher telefonisch abgesagt wurden, werden für die Patienten kostenpflichtig.